Wir wünschen allen Fahrgästen ein frohes neues Jahr!
Um direkt mit einer guten Nachricht ins neue Jahr zu starten: Im Verkehrsverbund Rhein-Ruhr gibt es ab 1. Januar 2021 neue, attraktivere Tarifangebote!
Für Fahrgäste, die ihr Fahrrad mit in Bus & Bahn nehmen möchten, gibt es ab Januar 2021 mit einem FahrradTicket VRR ein neues attraktives Verbundangebot. Statt eines ZusatzTickets für 3,60 € pro Fahrt kann das Fahrrad dann für denselben Preis 24 Stunden verbundweit mitgenommen werden – und zwar beliebig oft. Das FahrradTicket ersetzt das bisherige ZusatzTicket für das Fahrrad, das bisher pro Fahrt zu lösen war.
Das ZusatzTicket wird dann nur noch für die Geltungsraumerweiterung und die 1.-Klasse-Nutzung benötigt. In einem Zeitraum von drei Monaten können ZusatzTickets, die vor dem 1. Januar 2021 gekauft wurden, aber noch für die Fahrradmitnahme genutzt werden. Danach können diese Tickets umgetauscht oder auch erstattet werden.
Mit dem EinfachWeiterTicket NRW können Fahrgäste bislang ihr AboTicket für Fahrten über die Grenzen des Verbundraumes Rhein-Ruhr (des VRR) in den Verkehrsverbund Rhein-Sieg in Richtung Köln und Bonn oder den Aachener Verkehrsverbund erweitern. Ab dem 01. Januar 2021 ist dies auch für Fahrten in den westfälischen Raum im Rahmen des Westfalen Tarifs möglich. Zum neuen Jahr wird dann ein pauschales EinfachWeiterTicket NRW (EWT NRW) zum Preis von 6,80 € in ganz NRW einschließlich Westfalen als Ergänzung zur Zeitkarte eingeführt.Das bestehende AnschlussTicket NRW wird zum 1. Januar 2021 eingestellt.
Abonnements können jeweils zum 15. eines Monats zum Monatsende gekündigt werden. Neu ist, dass bei einer Kündigung in den ersten zwölf Monaten eine Gebühr von einmalig 20,00 € erhoben wird, unabhängig von der Nutzungsdauer in diesem Zeitraum – also weniger Kosten als bisher.Ab dem zweiten Vertragsjahr gelten die bestehenden monatlichen Kündigungsregelungen weiterhin. Dann ist eine Kündigung des Abos jederzeit zum 15. eines Monats zum Monatsende ohne weitere Kosten möglich.
4erTickets und 10erTicket, sowie 24-/48-StundenTickets als auch ZusatzTickets aus diesem Jahr sind noch bis zum 31. März 2021 gültig und können für Fahrten mit Bus und Bahn im jeweiligen Geltungsbereich genutzt werden. Zudem können Nahverkehrskunden diese alten und nicht genutzten Fahrausweise bis zum 31. Juli 2023 im jeweiligen KundenCentern gegen Tickets mit dem neuen Preisstand eintauschen. Sie zahlen lediglich die Differenz zwischen altem und neuem Preis. Ein Bearbeitungsentgelt entfällt.