Seit letzter Woche Montag, 27. April, schreibt die Landesregierung NRW den Mund-Nasen-Schutz verpflichtend in Bussen & Bahnen sowie an Haltestellen und Bahnhöfen vor. Der Verstoß – das Nicht-Tragen einer Maske – ist eine Ordnungswidrigkeit.
Auf das Tragen des Mund-Nase-Schutz machen wir daher an verschiedenen Stellen aufmerksam. Bei Verstößen gegen die Trageverpflichtung fordern wir dort, wo es uns möglich ist, auch zum Tragen auf. So weisen Fahrdienstkollegen mittels Handzeichen auf das Anlegen der Masken hin. Da diese jedoch aus Gesundheitsschutzgründen vom Fahrgastraum abgeschirmt sind, ist eine konkrete Ansprache eher schwierig. Dazu sind jedoch mehrere Serviceteams tagsüber an verschiedenen Haltestellen unterwegs und sprechen Fahrgäste gezielt an. Eine permanente als auch flächendeckende Kontrolle in allen Busse können wir leider nicht realisieren.
Wir bitten also alle Fahrgäste und appellieren zudem an deren Eigenverantwortung, ihren Mund und ihre Nase in Bussen zu bedecken. Der Mund-Nasen-Schutz darf auch selbstgenäht sein, ein Tuch oder ein Schal sind ebenfalls ausreichend. So schützen Sie unser Fahrpersonal und alle anderen Fahrgäste im Bus.
Trotz Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes und da das Abstandsgebot im ÖPNV nicht gilt, bitten wir Fahrgäste, sich in Bussen und auch an Haltestellen so gut wie möglich zu verteilen und dort wo möglich Distanz zu anderen Fahrgästen zu wahren.