Um diese und alle anderen Busse & Bahnen sowie die Nahverkehrszüge im Verkehrsverbund Rhein-Ruhr (VRR) nutzen zu können, fahren Schüler zwischen sechs und 25 Jahren am besten mit dem SchokoTicket. Und mit dem Einfach-Weiter-Ticket NRW ist das SchokoTicket sogar in den angrenzenden Verkehrsverbünden gültig. Neu ab August ist eine Regelung für Familien mit mehreren Kindern, die das SchokoTicket als Selbstzahler abonnieren. Das erste und zweite Kind zahlen weiterhin den vollen Preis (37,35 €), das dritte Kind zahlt nur noch die Hälfte (18,67 €) und ab dem vierten Kind ist jetzt auch bei den Selbstzahlern das SchokoTicket kostenlos. Ein Antragsformular mit dem die Familie den Rabatt beantragen kann liegt in den beiden KundenCentern des Verkehrsbetriebes bereit.
Bei Anspruch auf Fahrkostenerstattung kostet das SchokoTicket für das erste minderjährige Kind 14,- € im Monat und für das zweite Kind sieben Euro. Alle weiteren Kinder zahlen keinen Eigenanteil. Wer Anspruch auf Fahrkostenerstattung hat, entscheidet der zuständige Schulträger / das Schulamt. Als Richtlinie gilt, ist der Weg zur nächstgelegenen Schule länger als 3,5 Kilometer für Schüler*innen der Sekundarstufe I und fünf Kilometer für die in der Sekundarstufe II könnte einen Anspruch auf geringere Fahrtkosten haben.