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01.04.2020 12:39

Sonderregelungen für Tickets

Im Zuge der aktuellen Situation werden Sonderreglungen für verschiedene Ticketarten angeboten. Wertmarken des Monats März 2020 behalten bis einschließlich Freitag, 3. April, ihre Gültigkeit. Wertmarken die für den Monat April bereits gekauft wurden aber nun nicht genutzt werden können, werden in den beiden KundenCentern erstattet.

Trägerkarten von YoungTicketPLUS und SozialTickets, die Ende März 2020 ablaufen, werden zunächst bis Ende April akzeptiert. Der Nachweis für eine weitere Verlängerung der Trägerkarte kann zu einem späteren Zeitpunkt beigebracht werden.

Für Kunden, die ihr Abonnement noch kein Jahr haben, gilt ein nur in der aktuellen Phase geltendes Sonderkündigungsrecht ohne finanzielle Nachteile. Für langjährige Abonnenten gilt ebenfalls ein Sonderkündigungsrecht, hier ohne Einhaltung der Fristen und dadurch mit Wirkung zum 1. April 2020. Kündigungen werden rückwirkend bis Samstag, 4. April, angenommen. Das Abschließen eines neues Abonnements ist jederzeit möglich.